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UMSCHREIBUNG DES HAMBURGER HAFENS

„zu § 9 Absatz 2 und Absatz 3 Nummer 3 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes – Grenzbeschreibung zu den Flächen – Die Beschreibung beginnt an der Autobahnbrücke der BAB 1 über die Norderelbe bei Georgswerder. Die Grenze verläuft Absatz 1 Nordbegrenzung von der Nordbegrenzung der Elbbrücke der BAB 1 nach Norden auf der wasserseitigen Deichgrundgrenze des Kaltehofe- Hauptdeiches, schwingt dann nach Nordosten auf den Binnendeichfuß des Kaltehofe-Hinterdeiches und verläuft nach Osten, Südosten und Süden auf dem Begrenzungszaun der HWW, von dort auf der westlichen Begrenzung der Wegefläche bis zur Einbindung in den Kaltehofe-Hauptdeich ungefähr beim Deich-km 32,6 + 40, von dort nach Süden die wasserseitige Deichgrundgrenze zum Holzhafen, nach Osten abschwenkend die wasserseitige Deichgrundgrenze der Billwerder Insel und nach Süden bis zur BAB 1, nach Osten die Nordbegrenzung der BAB 1, von hier im Bogen nach Osten auf einem Abstand von etwa 50 m von der Oberkante des nördlichen Entwässerungsgrabens der BAB, in diesem Abstand nach Osten auf die Deichgrundgrenze des Moorfleeter Deiches, die wasserseitige Deichgrundgrenze des Moorfleeter Deiches nach Norden bis zur Einmündung der nach Nordwesten verlaufenden Stichstraße zunächst etwa 1 m wasserseitig der Spundwand bis zur Südgrenze des Flurstücks 136, dann die wasserseitige Gehwegbegrenzung des Moorfleeter Deiches und die wasserseitige Begrenzung der Stichstraße nach Nordwesten bis etwa 1 m vor die Böschungsoberkante. Bei den im Osten und Norden anschließenden Gewässerflächen des Moorfleeter Kanals, des Tide-Kanals, des Industrie- Kanals und der Billwerder Bucht gilt im Bereich der anliegenden Privatgrundstücke die Gewässerlinie, bei Grundstücken der Freien und Hansestadt Hamburg die wasserseitige Kante der Kaimauer bzw. bei Böschungen 1 m landseitig der Böschungsoberkante bis zur Tiefstackschleuse. Von hier verläuft die Grenze nach Westen auf der wasserseitigen Grundstücksgrenze der Hochwasserschutzanlage bis zum Sperrwerk Billwerder Bucht. Weiter läuft sie auf den Nordgrenzen der Wasserflurstücke 200 und 2075 sowie der Nordostgrenze des Wasserflurstückes 526 (Oberhafenkanal) der Gemarkung Billwerder Ausschlag bis zur Süd-Ostecke des Nordwiderlagers der Billhorner Brücke. Von hier verläuft die Grenze nach Westen auf der wasserseitigen Grundstücksgrenze der Hochwasserschutzanlage bis St. Pauli Fischmarkt. Von hier gelten als Grenze die nördliche Gebäudeflucht der auf dem Flurstück 614 vorhandenen Gebäude und der Verlängerung bis zur Ostgrenze des Flurstücks 1225, Ostgrenze des Flurstücks 1225 und Nordgrenze der Flurstücke 1225, 1224, 1223 und 1222, Verbindungslinie zwischen der Nordwestecke des Flurstücks 1222 und der Nordostecke des Flurstücks 1147, Verbindungslinie zwischen der Nordostecke des Flurstücks 1147 und dem Schnittpunkt der nach Osten verlängerten Linie der Vorderkante Stützwand hinter Packhalle 11 mit der Ostgrenze des Flurstücks 1149 der Straße Sandberg, Verbindungslinie zur Vorderkante Stützwand hinter Packhalle 11 und Vorderkante Stützwand hinter Packhalle 11, 12 und 13 und deren Verlängerung bis zur Nordostecke des Flurstücks 1093, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1093, Nordgrenze des Flurstücks 1092 bis zum Flurstück 1087, Süd- bzw. Westgrenze des Flurstücks 1087 bis zur Kaistraße, Südseite der Kaistraße und der Straße Neumühlen, Nordufer des Museumshafens und die Grundstücksgrenze des BAB- Lüftergebäudes. Von hier verläuft die Grenze in der mittleren Tide-Hochwasserlinie bis zum Yachthafen bei Teufelsbrück, überquert die Einfahrt zum Yachthafen in Verlängerung der südlichen Stützmauer des Elbuferweges und verläuft auf der mittleren Tide-Hochwasserlinie bis zur Landesgrenze bei Wedel. Absatz 2 Südbegrenzung Die Südbegrenzung beginnt an der Bundesautobahnbrücke der BAB 1 über die Norderelbe. Von hier verläuft sie in der Gemarkung Veddel auf der Westseite des Wasserflurstückes 1 nach Norden bis zum Wasserflurstück 627, folgt der Südwestgrenze des Wasserflurstückes 627 nach Nordwesten, den Westgrenzen der Wasserflurstücke 627 und 626 nach Nordosten und der Nordseite des Wasserflurstücks 626 nach Osten bis zur Westgrenze des Wasserflurstücks 1 und dieser nach Nordwesten bis zum südlichen Widerlager der Neuen Elbbrücke. Auf der wasserseitigen Begrenzung des Widerlagers läuft sie nach Westen und knickt auf der Westseite der B 4 / 75 nach Süden und verläuft an der westlichen Straßenbegrenzung bis zur Nordkante der Auffahrtrampe am Veddeler Marktplatz, an dieser Kante nach Westen, bis diese nach Norden abbiegt. Von hier läuft die Grenze auf einer Verbindungslinie nach Südwesten auf die Nordostecke der Zollgrenze des Zollamtes Veddel an der Prielstraße. Sie folgt der Zollgrenze nach Süden und Südwesten entlang der Straße Passierzettel bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Bundesbahngrundstückes und dieser nach Norden bis zur Tunnelstraße. Sie verläuft an der Südseite der Unterführung Tunnelstraße nach Nordwesten und dann nach Süden auf der westlichen Grundstücksgrenze des Bundesbahngrundstückes über die "Müggenburger Durchfahrt" bis zur wasserseitigen Grundstücksgrenze der Hochwasserschutzanlage im Süden, folgt dieser nach Westen bis zum Zollzaun und diesem bis zur Ernst-August- Schleuse. Von hier verläuft sie nach Süden auf der wasserseitigen Grundstücksgrenze des Reiherstieg-Hauptdeiches bis zum Abbiegen des Hafenbahndammes nach Osten. Von diesem Punkt bis zur außenseitigen Deichgrundgrenze des Pollhorn-Hauptdeiches wird die Ostgrenze wie folgt beschrieben: Außenseitige Deichgrundgrenze Pollhorner Hauptdeich bis zur Kehre des Pollhornweges, Querung des Pollhorner Hauptdeiches bis 7,0 m östlich des Eisenbahngleises, im Abstand von 7,0 m parallel zum Eisenbahngleis bis zum Flurstück 5688, östliche Begrenzung des Flurstücks 5688, Überquerung der Trettaustraße, östliche Begrenzung des Flurstücks 2533, Binnenhaupt der Schmidt-Kanal- Schleuse, östliche Begrenzung des Straßenflurstücks 1986, Überquerung Wilmansstraße, Westufer der Kornweidenwettern bis zur Hafenbahnanlage, östliche Grundstücksgrenze der Hafenbahnanlagen bis zum Veringkanal, Ostseite des Wassergrundstücks Veringkanal, Binnenhaupt Veringkanalschleuse, Westseite des Wassergrundstücks Veringkanal bis zur Hafenbahnanlage, westliche bzw. im weiteren Verlauf südliche Grundstücksgrenze der Hafenbahnanlage und gradliniger weiterer Verlauf in westlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der außenseitigen Grundstücksgrenze des Reiherstieg- Hauptdeiches. Nach Süden verläuft die Grenze auf der westlichen Deichgrundgrenze des Pollhorner Hauptdeiches in seiner Verlängerung nach Süden bis zur Straße Hohe Schaar, verläuft dann nach Südosten auf der wasserseitigen Deichgrundstücksgrenze des Buschwerder Hauptdeiches bis zur Auffahrt der alten Harburger Elbbrücke. Hier verläuft sie auf der Westgrenze der Alten Harburger Elbbrücke nach Süden über die Elbe bis zur außenseitigen Deichgrundgrenze des Neuländer- und Harburger Hauptdeiches bis zum Schnitt mit der Westgrenze des Flurstücks 912. Sie folgt der Westgrenze Freitag, den 17. August 2001 302 HmbGVBl. Nr. 31 des Flurstücks 912 bis zur Südwestecke des Flurstücks 913, der Verbindungslinie zwischen dieser Ecke und der Nordostecke des Flurstücks 871, der Ostgrenze dieses Flurstücks, den Begrenzungen der Wassergrundstücke der Moorwettern (Flurstücke 910 und 903) und der westlichen Begrenzung der Nartenstraße bis zur Kreuzung mit dem östlichen Bahnhofskanal. Es folgen als Grenze die Begrenzung des Wassergrundstücks Flurstück 1014 (östlicher Bahnhofskanal), Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 884, Nordgrenze des Flurstücks 2962, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 885, Begrenzung des Wassergrundstücks Flurstück 999 (westlicher Bahnhofskanal) bis zur Nordecke des westlichen Widerlagers der Brücke über den westlichen Bahnhofskanal, Verbindungslinie zur südöstlichen Ecke des Flurstücks 889, südliche Begrenzung der Flurstücke 889 und 887, Begrenzung des Wassergrundstücks Flurstück 826 (Kaufhauskanal), Südgrenze der Flurstücke 846 und 847, Ost-, Nord- und Westgrenze der Blohmstraße bis zur Südgrenze der Seehafenstraße, diese nach Westen bis zum Schnitt mit dem Lauenbrucher Hauptdeich. Von hier die Nordseite des Bostelbeker Hauptdeiches bis zum Sperrtor, von hier die landseitige Grenze des Bostelbeker Hauptdeiches und des Moorburger Hauptdeiches nach Westen und des Moorburger Hauptdeiches nach Norden. Von der Kreuzung Moorburger Hauptdeich/Moorburger Elbdeich verläuft die Grenze auf der Nordseite des Deichfußes Moorburger Elbdeich nach Westen bis zu der Kreuzung mit dem Schleusenfleet, auf dem Ostufer des Schleusenfleets und der Alten Süderelbe nach Norden bis zur Kreuzung der Zuwegung zum Spülfeld südlich der Süderelbe und auf der Südseite der Zuwegung nach Nordosten bis zum Aue-Hauptdeich. Auf der landseitigen Grundstücksgrenze des Aue-Hauptdeiches nach Norden folgt die Grenze der innenseitigen Grundstücksgrenze der Hochwasserschutzanlage, bis diese nach Westen abknickt. Die Grenze verläuft hier nach Nordwesten, Westen und Süden auf der Uferlinie 1 m hinter der Oberkante Böschung. Von der Seemannsschule verläuft sie auf der landseitigen Grundstücksgrenze der Hochwasserschutzanlage nach Süden, dann nach Westen bis zur Kreuzung mit der Straße Neßpriel. Hier knickt die Grenze nach Norden ab und läuft außerhalb der Hochwasserschutzanlage auf der westlichen und nördlichen Begrenzung des Neßpriel, der westlichen und nördlichen Begrenzung der Uferstraße, der Uferlinie am Rüschkanal 1,0 m hinter Oberkante Böschung und der Uferlinie der Elbe 5,0 m hinter der Oberkante Böschung, überquert in gerader Linie den Neßkanal und verläuft auf der wasserseitigen Grundstücksgrenze der HWS-Anlage der Flugzeugwerft nach Westen und dann auf der Mitte des Leitdammes bis zur Spitze. Von der Spitze des Leitdammes zu der Ostspitze des Naturschutzgebietes Neßsand geht sie entlang der Nordgrenze des Naturschutzgebietes bis zur Landesgrenze. Freitag, den 17. August 2001 303 HmbGVBl. Nr. 31“

Diese poetische Umschreibung wurde entnommen aus:
http://umweltruf.de/recht/schnell/bl_d/hhh/hhh_NatSchG.htm,
02.04.2018

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